Ablauf

Sie erreichen mich während der Telefonsprechzeiten und können einen Termin zur Erstvorstellung vereinbaren. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren kann eine Erstvorstellung auch ohne die Einbeziehung der Eltern oder Sorgeberechtigten erfolgen.

In der Erstvorstellung klären wir gemeinsam, welche Behandlungswünsche Sie mitbringen, welche Fragen Sie an die Therapie haben und, gegen Ende, wie wir weiter vorgehen.

In weiteren Sprechstundenterminen, Terminen zur Akutbehandlung und sogenannten probatorischen Therapiestunden treten Sie und Ihr Kind zunehmend in die Therapie ein.

Nachdem ein Konsiliarbericht des Kinderarztes, Hausarztes oder Kinder- und Jugendpsychiater vorliegt, kann eine Kurzzeittherapie von insgesamt 24 Stunden Einzeltherapie und 6 Stunden begleitender Elterngespräche beantragt und durchgeführt werden.

Sollte sich herausstellen, dass eine langfristige Therapie weiter geboten ist, kann ein Antrag zur Langzeittherapie mit Begründung gestellt werden, der von einem Gutachter anonym geprüft wird.

Dies gilt für Patienten, die gesetzlich versichert sind.
Bei Privatpatienten oder im Fall der Beihilfe sollten Sie vorab klären, in welchem Umfang Ihnen Kosten der Psychotherapie von dieser erstattet werden.